Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingung der Security Access GmbH

1.Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, für alle zwischen dem Kunden und Security Access GmbH (künftig kurz “Security“ genannt) abgeschlossenen Verträge.
Sie werden dadurch Vertragsinhalt, indem sie entweder einer Offerte der Security beigefügt oder einer Annahmeerklärung von Security (wenn das Anbot vom Kunden ausgeht) angeschlossen sind, es sei denn, der Kunde widerspricht der Geltung dieser AGB.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.

2. Angebote, Kostenvoranschläge
Sämtliche Angebote von Security sind freibleibend und unverbindlich und werden stets schriftlich erteilt.

3. Bestellungen und Auftragsbestätigungen:

An Security gerichtet Aufträge oder Bestellungen des Kunden bedürfen, sofern damit nicht ein erstelltes verbindliches Angebot angenommen worden ist, für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens Security.

4. Preise

Den Preisen ist zugrunde gelegt, dass die Arbeiten kontinuierlich und ohne Unterbrechungen ausgeführt werden können. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag und/oder Materialkostenerhöhrungen aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und der betroffenen Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate.
Wird eine dringende Ausführung vom Kunden gewünscht, werden hierdurch notwendige Überstunden und/oder die durch Beschleunigung der Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten dem Kunden verrechnet. Soweit keine Standardverpackung vorgesehen ist, verstehen sich die Preise für die unverpackte Ware. Gegebenfalls erforderliche Verpackung kann nach tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet werden. Die Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4a Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Die vom Verkäufer angegebenen Preise beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot spezifizierten Waren, Leistungen und sonstigen Leistungen sowie zu den dort angegebenen Mengen-, Maß-, Spezifikations- und sonstige Leistungseinheiten.
Falls der Käufer davon abweisen will, passt der Verkäufer die Preise entsprechend an. Wir sind berechtigt, die Preise aus folgenden Gründen anzupassen:

a. Starke Wechselkursverschiebungen für importierte Waren oder Sondersteuern und -gebühren, die regierungsamtlich erhoben werden.
b. Kostensteigerungen aufgrund behördlicher Maßnahmen.
c. Steigerung der Arbeitskosten und erhöhte Materialkosten.
d. Gestiegene Transportkosten (falls Frachten im Angebotspreis enthalten sind).
e. Beschleunigte Zustellung sowie jede weitere andere neue Forderung des Käufers, mit der sich der Verkäufer einverstanden erklärt, wie z. B. Änderung der Versandvorschriften und Bereitstellungsdaten, der Mengen, Formate und ähnlicher Spezifikationen in Bezug auf Waren, Leistungen oder sonstige Leistungen.
f. Verzögerungen die der Käufer entweder durch seine Anweisungen oder durch Unterlassen erforderlicher Anweisungen zu verantworten hat.

5. Leistungsausführung

Zur Ausführung der Leistung ist Security frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat.
Für den Fall, dass es nach der Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages kommt, verlängert sich die vereinbarte Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
Werden der Beginn oder der Ablauf der Leistungsausführung durch Umstände, welche der Kunde zu vertreten hat, verzögert oder unterbrochen, so werden -auch garantierte- vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine hinausgeschoben. Anfallende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen; Security kann die erbrachten Leistungen mittels Teilrechnungen fällig stellen. Erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen bei den Behörden oder Bewilligungen durch die Behörden sind vom Kunden auf seine eigenen Kosten rechtzeitig zu veranlassen.
Für die Sicherheit der von Security oder dessen Lieferanten angelieferten und am Erfüllungsort mit Zustimmung des Kunden gelagerten oder montierten Materialen und Geräte ist der Kunde verantwortlich, Verluste und Beschädigungen gehen daher zu dessen Lasten. Für die rechtzeitige Versorgung mit Strom, Telefon, Wasser, Müllbeseitigung etc, welche für die Ausführung der Bestellung von Security benötigt wird, hat der
Kunde auf seine eigenen Kosten aufzukommen.

5a. GSM-Übertragung
Netzausfälle, Netzschwankungen sowie Steuerfunktionen und Informationsmeldungen per GSM sind vom Netzbetreiber abhängig und liegen nicht in dem Verantwortungsbereich von Security. Security übernimmt keine wie immer geartete Haftung für etwaige Netzausfälle, Netzschwankungen sowie Steuerfunktionen und Informationsmeldungen per GSM.

5b. Funkalarmanlagen
Funkreichweitenprobleme die sich durch Wände, Decken oder andere bauliche Gegebenheiten ergeben, können im Vorfeld von Security nicht erkannt werden. Security kann erst bei der Installation des Alarmsystems feststellen, ob der Einsatz eines Funkreichweitenverstärkers erforderlich ist. Die Kosten für die Installation eines Funkreichweitenverstärkers sind, sofern ein Einbau erforderlich sein sollte, vom Kunden zu tragen.

6. Zahlung

Es gelten die im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Bei Zahlungsverzug ist Security berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 (acht) Prozent p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich Security die Geltendmachung von über den obigen Zinsfuß hinausgehender Schäden vor.

In Zusammenarbeit mit Klarna AB (publ), Sveavägen 46, S-11134 Stockholm bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:

  • Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Versand der Ware/ des Tickets/ oder, bei sonstigen Dienstleistungen, der Zurverfügungstellung der Dienstleistung. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf für Lieferungen nach Österreich hier.
  • Ratenkauf (nur für Deutschland verfügbar): Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 EUR) oder unter den sonst in der Kasse angegebenen Bedingungen bezahlen. Die Ratenzahlung ist jeweils zum Ende des Monats nach Übersendung einer Monatsrechnung durch Klarna fällig. Weitere Informationen zum Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite finden Sie hier.
  • Sofort: Die Belastung Ihres Kontos erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Bestellung.
  • Kreditkarte (Visa/ Mastercard)
  • Lastschrift: Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware. Der Zeitpunkt wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung, Ratenkauf und Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. Weitere Informationen und Klarnas Nutzungsbedingungen hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.

7. Etwaige öffentliche Förderungsmöglichkeiten

Security informiert lediglich über etwaige Förderungsmöglichkeiten für Sicherheitsanlagen, übernimmt aber keinerlei Garantie oder Gewährleistung oder Haftung für die Gewährung etwaiger Förderungen. Diese werden ausschließlich von den öffentlichen Förderstellen gewährt und ausbezahlt, sofern die Förderwürdigkeit, die die öffentliche Förderstelle prüft, gewährt.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden behält sich Security das Eigentumsrecht an seinen gelieferten Produkten vor. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung oder im Falle der Zwangsvollstreckungen gegen den Kunden, ist Security Access befugt, die Ware zu demontieren und/oder sonst zurück zu nehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Der Kunde ist in
diesem Falle zur Herausgabe verpflichtet.

9. Gewährleistung

Offene Mängel gelten, sofern sie bei Übernahme nicht sofort gerügt werden, als genehmigt und sind daher nicht Gegenstand der Gewährleistung. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung/Leistung. Ausgenommen sind Verschleißteile und Batterien. Der Security hat grundsätzlich die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch.
Eine Gewährleistung ist dann ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden, wie etwa Zuleitungen, Verkabelung, Netzwerke und dgl. sich nicht im technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand befinden oder mit den Komponenten von Security kompatibel sind, sofern keine Vernachlässigung der Aufklärungspflicht von Security besteht.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder mutwilliger Beschädigung des Kunden entstehen, besteht ebenfalls keine Haftung von Security. Für Mängelfolgeschäden haftet Security nur bei grobem Verschulden.

10. Geheimhaltung

Software, Ausführungsunterlage, wie Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. geistiges Eigentum von Security und genießen urheberrechtlichen Schutz. Jede nicht ausdrücklich eingeräumte Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung, Bearbeitung, Verwertung und dgl. ist unzulässig.
Security ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, übermitteln und zu überarbeiten. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung des ihnen aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.

11. Gerichtsstand: Erfüllungsort/Anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich in Frage kommenden Gerichtes in Wiener Neustadt vereinbart.
Erfüllungsort ist Wiener Neustadt auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Es gilt das österreichische Recht.

12. Lieferung

Der Versand erfolgt per Spedition, Post oder Bahn für Rechnung und Gefahr des Käufers; der Käufer trägt die Gefahr auch dann, wenn Frankolieferung vereinbart ist. Die Ware wird von Seiten des Verkäufers nicht versichert. Transportschäden sofort bei Spedition, Post oder Bahn melden. Erforderliche Stockwerktransporte (Stufen auf- oder abwärts sowie Einbringung über Stufen ins Haus) entnehmen Sie bitte aus unserem Transportservice.

13. Liefer- und Leistungszeit

Die von uns genannten Liefertermine und Leistungszeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Die Lieferfrist für bestellte Waren beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Werk verlässt. Verlangt der Kunde nach Zugang unserer Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, so beginnt die Lieferfrist erst mit unserer schriftlichen Bestätigung des Änderungsverlangens.  Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung (z. B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk, einem Transporteur oder einem sonstigen Dritten eintreten.
In diesen Fällen kann der Kunde von uns eine Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist leisten wollen. Er kann nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Frist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware/Leistung bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist bzw. Erfüllungsbereitschaft angezeigt wird. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 5,- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen, oder nach Setzung einer Nachfrist von maximal 10 Arbeitstagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. In beiden Fällen gilt überdies eine Vertragsstrafe von 2% des Bruttorechnungsbetrages als vereinbart.

14. Rücktritt

Wir können vom Vertrag zurücktreten wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt (Nichteinlösung fälliger Schecks und Wechsel, Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Nichtversicherbarkeit bei der Kreditversicherung etc.) bzw. hinsichtlich des Vermögens des Kunden Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens bzw. Antrag auf Gesamtvollstreckungsbeschluss gestellt wird.

15. Diverse Daten von Security

UID-Nummer: ATU63705039
Firmenbuch: FN 300474 z
Volksbank Niederösterreich Süd | IBAN: AT98 4443 0222 5977 0000 | BIC/SWIFT: VBOEATWWWRN